Angesichts der weiterhin sehr hohen 7-Tage-Inzidenz und der aktuellen Prognosen im Blick auf die sog. Omikron-Variante des Corona-Virus empfiehlt die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ihren Gemeinden, für Gottesdienste auf Abstände zu achten und während des gesamten Gottesdienstes das Tragen von FFP2-Masken vorzusehen.
Es gilt:
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01. Januar: Für Ökumene und Auslandsarbeit der EKD
08. Januar: Für die diakonisch-missionarische Ausbildung
15. Januar: Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
22. Januar: Für die Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler
29. Januar: Für Projekte mit Langzeitarbeitslosen
05. Februar: Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag
12. Februar: Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck
19. Februar: Für bedürftige Familien
26. Februar: Für einen von der Kreissynode zu bestimmenden Zweck
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Gott segne die Verwendung der Gaben!